Wir haben das „JA“ des Präsidenten!

wochenblatt.pl 14 godzin temu
Zdjęcie: Staatspräsident Andrzej Duda beim diesjährigen Neujahrsempfang mit Vertretern der Kirchen und nationalen und ethnischen Minderheiten. Foto: Grzegorz Jakubowski/KPRP


Andrzej Duda unterzeichnet die Novelle des Gesetzes über nationale und ethnische Minderheiten sowie über die Regionalsprache.

Am 17. Juli berichteten wir auf unseren Seiten, dass der polnische Senat die am 9. Juli 2025 vom Sejm verabschiedete Novelle des Gesetzes über nationale und ethnische Minderheiten sowie über die Regionalsprache angenommen hat. Diese Änderung sieht die Einrichtung einer Einheit in der Kanzlei des Sejm vor, die inhaltliche, rechtliche und organisatorische Unterstützung für die in der Gemeinsamen Kommission vertretenen nationalen und ethnischen Minderheiten leisten soll.

Die Freude über diesen Schritt wurde jedoch von der Sorge getrübt, ob Präsident Andrzej Duda das Gesetz unterzeichnen würde. Die Bedenken waren berechtigt und ernst, denn als Duda zu Beginn seiner Amtszeit Präsident wurde, legte er ein Veto gegen eine ähnliche Novelle ein – mit der Begründung, dass keine Kostenschätzung vorlag. Es stellte sich also die Frage: Wird sich die Geschichte wiederholen?

Staatspräsident Andrzej Duda Foto: Grzegorz Jakubowski/KPRP

„Ich glaube nicht. Zumal die Kosten gering sind, und wir haben eine Erklärung der Sejmkanzlei, dass sie bereit ist, diese Kosten zu übernehmen“, sagte Ryszard Galla, Beauftragter des Sejmmarschalls für nationale und ethnische Minderheiten, voller Optimismus. Und er fügte hinzu:
„Deshalb glaube ich, dass der derzeit noch amtierende Präsident Andrzej Duda das Gesetz diesmal unterzeichnen wird.“

Und er hat unterschrieben

Wie von Ryszard Galla vorhergesagt – so geschah es. Am 24. Juli dieses Jahres unterzeichnete Präsident Andrzej Duda die vom Sejm verabschiedete Novelle:

„Das ist der größte Schritt seit 2005 zur Verbesserung der Situation von Belarussen, Tschechen, Litauern, Deutschen, Armeniern, Slowaken, Ukrainern, Juden, Karäern, Lemken, Roma oder Tataren mit polnischer Staatsbürgerschaft“, kommentierte Stanisław Zakroczymski, Generaldirektor im Büro des Sejmmarschalls.

Das Ergebnis verdient besondere Beachtung – denn frühere Anläufe zur Novellierung dieses Gesetzes scheiterten oft. Manche Initiativen verließen nie den Sejm, andere wurden vom Präsidenten nicht unterzeichnet.

Infolge des Gesetzes wird in der Sejmkanzlei ein sogenanntes „Sekretariat“ der Minderheitenseite der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten eingerichtet. Dies bedeutet, dass Vertreter der Minderheiten ein festes administratives und inhaltliches Rückgrat im Sejm erhalten:

„So wie der Senat seit Jahren erfolgreich die Polonia unterstützt, wird der Sejm – im Rahmen seiner Möglichkeiten – unsere Mitbürger anderer Nationalitäten unterstützen“, erklärte Zakroczymski.

Das Engagement von Ryszard Galla

Zakroczymski betonte ebenfalls:

„Es ist eine große Genugtuung für mich, dass ich auf Anweisung des Sejmmarschalls Szymon Hołownia – der von Beginn seiner Amtszeit an ein Freund der nationalen und ethnischen Minderheiten ist – an diesem Gesetz arbeiten durfte: von der Minderheitenseite im Februar 2024 vorgeschlagen bis zum jetzigen Moment, in dem wir es umsetzen werden.“

Doradca marszałka Sejmu ds. mniejszości narodowych i etnicznych Ryszard Galla
Foto: Stefani Koprek

Er hob auch hervor, dass dies nur dank des Engagements vieler Beteiligter möglich gewesen sei, unter anderem Ryszard Galla – dem ersten Berater des Sejmmarschalls für Minderheitenfragen, dem Vorsitzenden Grzegorz Kuprianowicz (ukrainische Minderheit), Tomasz Szymański vom Innenministerium sowie den Mitarbeitenden aus dem Büro des Sejmmarschalls, insbesondere Dr. Bartosz Wilk und Dorota Zielińska-Kozarów.

Auch Vize-Innenminister Tomasz Szymański zeigte sich erfreut über die Unterschrift des Präsidenten. Schon im Vorfeld hatte er auf die Notwendigkeit hingewiesen, den Minderheitenvertretern in der Gemeinsamen Kommission rechtlich fundierte fachliche Unterstützung zu sichern.

Der Marschall als Initiator

Es sei daran erinnert, dass der Hauptinitiator dieses Vorhabens Sejmmarschall Szymon Hołownia war – als Ergebnis zahlreicher Gespräche mit Minderheitenvertretern, die seit Jahren ein unabhängiges Sekretariat oder Büro fordern:

„Ein solches, das die tägliche Arbeit unterstützen könnte – insbesondere im Rahmen der Gemeinsamen Kommission, wenn es um wichtige Initiativen wie die Stellungnahmen zu Gesetzes- oder Verordnungsentwürfen geht“, erklärte Ryszard Galla.
„Die Regierungsseite verfügt über den gesamten administrativen Apparat. Die Minderheitenseite möchte ein gleichwertiger, inhaltlich vorbereiteter Partner sein – hatte bisher aber keine solche Struktur. Nach dem präsidentiellen ‚Ja‘ wird dieses Rückgrat nun geschaffen und der Minderheitenseite dienen. Dies wird die Regierungs-Minderheiten-Zusammenarbeit inhaltlich deutlich verbessern.“

Die Rolle der deutschen Minderheit

Abschließend sei betont, dass die deutsche Minderheit mit Ryszard Galla an der Spitze in diesem Prozess eine besondere Rolle spielte. Mit Unterstützung der Mitarbeitenden des Sejmmarschall-Büros arbeitete er konzentriert an der Vorbereitung des Projekts. Entscheidende Bedeutung hatten auch die richtige Begründung und – vor allem – der Aufbau politischer Allianzen mit Abgeordneten, der Minderheitenkommission und den Ministerien.

Pałac Prezydencki w Warszawie
Foto: Marcin Białek

Das Ergebnis? Hervorragend. Und das verdient besondere Beachtung – denn frühere Anläufe zur Novellierung dieses Gesetzes scheiterten oft. Manche Initiativen verließen nie den Sejm, andere wurden vom Präsidenten nicht unterzeichnet.

„Deshalb ist das, was geschehen ist, aus meiner Sicht der größte Erfolg der letzten zwei Jahrzehnte. Dank dessen konnte Präsident Andrzej Duda, der zu Beginn seiner Amtszeit die Novelle ablehnte, sie nun – am Ende seiner Amtszeit – doch noch unterzeichnen“, fasst Ryszard Galla zusammen.

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