Die Bundesregierung will das Widerrufen von Online-Käufen deutlich erleichtern und damit Verbraucher stärken. Künftig müssen Anbieter auf ihrer Internetseite einen einfach zu findenden Widerrufsbutton installieren.
Das Kabinett beschloss einen entsprechenden Gesetzentwurf, mit dem EU-Vorgaben umgesetzt werden. Der Button soll für Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen gelten.
Klare Vorgaben für Widerrufsbutton
Die Widerrufsfunktion muss gut lesbar mit «Vertrag widerrufen» oder einer anderen gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Sie muss während der gesamten Widerrufsfrist auf der Online-Benutzeroberfläche ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und für Verbraucher leicht zugänglich sein.
Justiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte, diese Lösung mache das Leben für die Menschen einfacher. «Wenn das Bestellen im Internet kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein», sagte sie.
Bessere Rechte bei Finanzgeschäften
Mit dem Button werde der Widerruf eine Sache von wenigen Klicks, so Hubig weiter. «Höchste Zeit, dass wir diese unbürokratische Lösung zum Standard machen. Das verbessert den Schutz vor ungewollten Verträgen - und spart Zeit und Nerven.»
Der Gesetzentwurf, der noch durch den Bundestag und Bundesrat gehen muss, sieht auch bessere Verbraucherrechte bei Finanzgeschäften per Internet oder Telefon vor. Anbieter von Finanzdienstleistungen müssen ihre Kunden künftig angemessen über die Produkte und ihre Folgen aufklären. Kunden können außerdem eine direkte persönliche Kontaktaufnahme verlangen.
(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.