Paulaner gegen Berentzen: Urteil im Spezi-Streit fällt

2 godzin temu
Das Landgericht München entscheidet: Ähneln sich diese Flaschen zu sehr? (Symbolbild) Peter Kneffel/dpa

Das Münchner Landgericht verkündet am Nachmittag sein Urteil im Rechtsstreit zwischen den Getränkeherstellern Paulaner und Berentzen. Dabei entscheidet das Gericht, ob die Mio Mio Cola+Orange Mische dem Design der bekannten Spezi-Flaschen zu ähnlich ist.

Der Streit ist alles andere als banal - der Streitwert liegt bei einer Viertelmillion Euro. Paulaner wirft dem Emsländer Getränkehersteller vor, die Rechte an seinem geschützten Wellendesign zu verletzen.

Paulaner sieht Markenrechte bedroht

Die Münchner Brauerei hat das Wellendesign ihrer Spezi-Flaschen in den Farben gelb, orange, rot, pink und lila schützen lassen. Auch das Etikett der Berentzen-Mische weise eine geschwungene Gestaltung auf, argumentierte Paulaner vor Gericht.

Beim Vergleich der Farben seien diese teilweise mit dem bloßen Auge nicht zu unterscheiden, obwohl sie nicht zu 100 Prozent identisch sind. Grundsätzlich werden Farben oder Farbkombinationen zur Marke, wenn Kunden sie als Herkunftsnachweis verstehen, so die Position der Brauerei.

Berentzen verteidigt Kreise-Design

Berentzen, bekannt vor allem für Spirituosen wie «Apfelkorn», konterte mit dem Argument, dass farbenfrohe Gestaltung bei Cola-Mix-Getränken häufig vorkomme. Es sei abwegig, dass Verbraucher im Supermarkt wegen Farben und Formen eine Verbindung zwischen Mio Mio und Paulaner herstellen würden.

Zudem habe man Kreise und keine Wellen auf der Flasche abgebildet. Die Idee dazu soll von einer ähnlich gestalteten Tapete im ehemaligen Studentenzimmer des heutigen Marketingchefs stammen. Der Paulaner-Anwalt hielt die Tapete in der mündlichen Verhandlung Anfang Juli dagegen für irrelevant.

Markenschutz als zentrale Motivation

Lars Schmidt, Chef der Rechtsabteilung bei Paulaner, erklärte gegenüber der «Süddeutschen Zeitung» die Beweggründe für die Klage. Ähnliche Produkte würden die eigene Marke schwächen und die Fünf-Farben-Welle könne dann nicht mehr als Herkunftsnachweis dienen.

Gehe man nicht gegen ähnliche Produkte vor, untergrabe man die eigene juristische Position. Dann könne sich das Unternehmen nicht mehr wehren, wenn andere Hersteller optisch ähnliche Produkte auf den Markt brächten.

Bereits mehrere Spezi-Verfahren

Es ist nicht der erste Rechtsstreit um das Spezi-Design. Erst im März hatte das Landgericht in einem ähnlichen Fall zugunsten Paulaners entschieden - damals ging es um die «Brauerlimo» der Homburger Karlsberg Brauerei.

Das Gericht wertete die Farbgestaltung als Herkunftshinweis. 2022 war Paulaner selbst Beklagte, als die Augsburger Brauerei Riegele vergeblich Lizenzgebühren für den Namen Spezi gefordert hatte.

(dpa/Berlin) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.

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