EuGH zwingt alle EU-Staaten zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen

1 godzina temu
Der Europäische Gerichtshof verpflichtet Polen zur Anerkennung einer in Deutschland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehe (Symbolbild - KI-generiert) Upday Stock Images

Der Europäische Gerichtshof hat Polen verpflichtet, eine gleichgeschlechtliche Ehe anzuerkennen, die in Deutschland geschlossen wurde. Das Urteil vom Dienstag hat weitreichende Bedeutung: Alle EU-Mitgliedstaaten müssen künftig gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen, die EU-Bürger in anderen Mitgliedstaaten eingegangen sind. Die Verweigerung der Anerkennung verletzt nach Ansicht des Gerichts die europäische Freizügigkeit und das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.

Der konkrete Fall betrifft zwei polnische Männer, von denen einer auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Sie heirateten 2018 in Berlin und wollten ihre Ehe später in Polen eintragen lassen. Die polnischen Behörden verweigerten die Umschreibung der Heiratsurkunde ins polnische Personenstandsregister – mit der Begründung, das polnische Recht erlaube keine Ehe zwischen zwei Männern oder zwei Frauen.

Anerkennung ohne Einführungspflicht

Das Urteil bedeutet nicht, dass EU-Staaten die Ehe für alle in ihr nationales Recht aufnehmen müssen. Die Eherechtsvorschriften bleiben in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, solange sie EU-Recht beachten. Der Gerichtshof stellte klar: Unionsbürger, die in einem Mitgliedstaat ein Familienleben begründen, müssen dieses auch bei der Rückkehr in ihr Heimatland fortführen können.

Die Mitgliedstaaten haben Spielraum bei der Form der Anerkennung. Diese darf aber nicht unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden. Wenn das nationale Recht nur eine Anerkennungsmethode vorsieht, muss diese für alle Ehen gelten – unabhängig vom Geschlecht der Partner.

Polen unter Druck

Polen gehört neben Litauen, Rumänien und der Slowakei zu den EU-Ländern mit besonders restriktiven Regelungen für gleichgeschlechtliche Paare. Die Regierung unter Donald Tusk hat kürzlich einen Gesetzentwurf vorgelegt, der gleichgeschlechtlichen Paaren nur sehr begrenzte Rechte einräumt.

Bereits im Dezember 2021 hatte der EuGH in einem ähnlichen Fall entschieden: Bulgarien musste die Eltern-Kind-Beziehung zwischen einem in Spanien geborenen Mädchen und seinen zwei Müttern anerkennen. Auch damals berief sich das Gericht auf das Recht auf Freizügigkeit.

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

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