Berlin beschließt Zwei-Drittel-Hürde für Verfassungsgericht gegen Extremisten

2 godzin temu
Berlins Senat beschließt Verfassungsänderungen zum Schutz des Verfassungsgerichtshofs (Symbolbild - KI-generiert) AI Generated Stock Image

Berlins schwarz-roter Senat hat Verfassungsänderungen beschlossen, um den Verfassungsgerichtshof gegen extremistische Kräfte abzusichern. Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) kündigte die Pläne an. Kernregelungen zu Status, Struktur und Besetzung des Gerichts sollen direkt in die Verfassung aufgenommen werden – künftige Änderungen würden dann eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Abgeordnetenhaus erfordern.

Die geplanten Regelungen legen fest: Verfassungsrichter werden für sieben Jahre gewählt, eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. Sie müssen mindestens 35 Jahre alt sein und zum Bundestag wählbar sein. Eine Abberufung ist nur durch das Gericht selbst möglich – bei dauerhafter Dienstunfähigkeit oder einer rechtskräftigen Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten. Das Gericht bleibt bis zur Ernennung eines Nachfolgers im Amt.

Der Verfassungsgerichtshof soll als eigenständiges Verfassungsorgan verankert werden – gleichrangig mit Senat und Abgeordnetenhaus. Seine Entscheidungen binden alle anderen Verfassungsorgane, Gerichte und Behörden Berlins. Das Gericht arbeitet unabhängig mit eigener Geschäftsordnung.

Politische Mehrheiten

CDU und SPD benötigen für die Verfassungsänderung Stimmen mindestens einer weiteren Fraktion. Die Linke und die Grünen haben bereits Unterstützung signalisiert. Die Umsetzung soll vor der Sommerpause erfolgen.

Badenberg betonte: «Mit der Verankerung zentraler Grundlagen auf Verfassungsebene stärkt Berlin nachhaltig die Unabhängigkeit seines Verfassungsgerichtshofes.» Die bisherigen Regelungen seien eine «offene Flanke» für politischen Druck auf die Justiz gewesen. «Damit wird sichergestellt, dass er seine Aufgabe als oberstes Organ der verfassungsrechtlichen Kontrolle im Land Berlin auch künftig verlässlich erfüllen kann», so die Senatorin.

Hintergrund der Reform

Der Vorstoß reagiert auf bundesweite Diskussionen über den Schutz von Verfassungsgerichten. Die AfD verfügt in Thüringen und Brandenburg über eine Sperrminorität – mehr als ein Drittel der Sitze. Damit kann sie Verfassungsänderungen oder die Wahl von Verfassungsrichtern blockieren.

Ende 2024 hatte der Bundestag eine Grundgesetzänderung beschlossen, um das Bundesverfassungsgericht vor politischer Einflussnahme zu schützen. Zentrale Bestimmungen zu Struktur und Arbeitsweise wurden ins Grundgesetz aufgenommen.

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

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