81.000 Euro Strafe: Bushidos Ex-Manager nahm heimlich Gespräche auf

1 godzina temu
Buhsidos E-Manager Arafat Abou-Chaker (r) legt nach der Urteilsverkündung seinem Anwalt Hansgeorg Birkhoff die Hand auf die Schulter. (Archivbild) Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Der Bundesgerichtshof hat eine Geldstrafe gegen Arafat Abou-Chaker bestätigt. Der Ex-Manager von Rapper Bushido muss 81.000 Euro zahlen, weil er heimlich Gespräche aufgezeichnet hatte. Die Karlsruher Richter wiesen seine Revision zurück und erklärten das Urteil des Landgerichts Berlin vom 5. Februar 2024 für rechtskräftig.

Der 49-jährige Abou-Chaker wurde wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes verurteilt. Die Strafe beträgt 90 Tagessätze zu je 900 Euro. Die Berliner Richter hatten die Höhe anhand eines monatlichen Nettoeinkommens von 27.000 Euro berechnet. Allerdings wird die Strafe um 17 Tage reduziert – als Ausgleich für Abou-Chakers Untersuchungshaft vom 15. bis 31. Januar 2019.

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs stellte fest, dass «keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil aufgedeckt» worden sei. Damit ist das Verfahren endgültig abgeschlossen. Die Berliner Justiz muss nun keine separate Entscheidung über eine Haftentschädigung mehr treffen.

Freispruch von anderen Vorwürfen

Die Geldstrafe steht im Zusammenhang mit der Trennung zwischen Bushido und seinem früheren Geschäftspartner Abou-Chaker. Das Gesamtverfahren zog sich über rund dreieinhalb Jahre und umfasste 114 Verhandlungstage. Von weiteren Vorwürfen – darunter mögliche Gewaltdelikte – wurden Abou-Chaker und seine mitangeklagten Brüder bereits vor über einem Jahr rechtskräftig freigesprochen.

Die Kammer des Landgerichts Berlin hatte in ihrer schriftlichen Urteilsbegründung «unüberwindliche Zweifel am Wahrheitsgehalt der Angaben» von Bushido geäußert. Die Richter sahen ein mögliches Motiv für die Aussagen des Rappers in zivilrechtlichen Verfahren gegen Abou-Chaker – bei denen es um die Aufteilung gemeinsamer Vermögenswerte «in Millionenhöhe» ging. Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte ihre ursprüngliche Revision gegen den Freispruch nach Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe wegen geringer Erfolgsaussichten zurückgezogen.

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

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